8.Die Staaten ergreifen in Konsultation und Zusammenarbeit mit den indigenen Völkern besondere Maßnahmen, um indigene Kinder vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor der Heranziehung zu einer Arbeit zu schützen, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit und der Bedeutung der Bildung für ihre Selbstbestimmungsfähigkeit.
国家应与土著民族协商合作,根据土著儿童特别脆弱
情况及教育对土著儿童成长具有
重要意义,采取具体措施,保护土著儿童不受经济剥削,不从事任何可能危及或妨碍他们接受教育、或任何可能有损他们健康或身体、智力、精神、道德或社会成长
工作。