Der Kostenaufwand sollte kein Kriterium für die Staaten darstellen, wenn sie im Rahmen einer Wahl nach Artikel 287 darüber entscheiden, ob sie dem Seegerichtshof eine Streitigkeit unterbreiten sollen oder wie sie auf eine von Dritten beim Seegerichtshof eingereichte Klage reagieren sollen.
费用负担不应成为一个因素,影响各国根据第二八七条作出,定否提交法庭,或定如何对他方向法庭提出的申请作出反应。