10.Unbeschadet der Anwendung aller in diesem Übereinkommen festgelegten Regeln, denen die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit unabhängig von diesem Übereinkommen nach dem Völkerrecht unterliegt, findet das Übereinkommen keine Anwendung auf Fragen der Immunität der Staaten oder ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit, die in einem Verfahren aufgeworfen werden, das gegen einen Staat vor einem Gericht eines anderen Staates vor Inkrafttreten dieses Übereinkommens für die betreffenden Staaten eingeleitet wurde.
在不妨碍本公约所述关于国家及其财产依国际法而非依本公约享有管辖豁免的任何规则的适用的前提下,本公约不应适用于在本公约对有关国家生效前,在一国法院对另一国提起的诉讼所引起的任何国家及其财产的管辖豁免问题。