1.Die in Absatz 1 Buchstabe c Ziffer i genannte Zustellung gilt mit dem Eingang der Schriftstücke beim Außenministerium als bewirkt.
以第1款(c)㈠所指的方式送达诉讼时,外交部收到该即视为该已送达。
2.Am Ende von Ziffer 25.30 c) i) wird ein neuer Unterpunkt mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: "n. Aktualisierung des Bestands an verfügbaren Ressourcen für die Bewältigung von Naturkatastrophen;"
3.Am Ende der bisherigen Ziffer 2.36 c) i) wird die Formulierung "und Konsultationen und Koordinierung hinsichtlich der Zuweisung der Verantwortung für die Durchführung der Resolutionen der Generalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats" angefügt.