Umgekehrt kann der Unterschied zwischen Mandaten nach Kapitel VI und Kapitel VII auch übertrieben werden: Es bestehen kaum Zweifel daran, dass nach Kapitel VI (und somit ohne Befugnis zu Zwangsmaßnahmen) operierende Friedenssicherungsmissionen das Recht zur Gewaltanwendung zum Zweck der Selbstverteidigung besitzen, ein Recht, das sich nach weit verbreiteter Auffassung auf die "Verteidigung der Mission" erstreckt.
另一方面,第六章规务和第七章规务之间差别可能被人夸大:维持和平特派团是根第六章派出(因此没有实施和平权力),但它无疑有权使用武力进行自,人们普遍公认这一权力包括“特派团防”。