4.Unbeschadet des Artikels 14 trifft jeder Vertragsstaat in Übereinstimmung mit seinem innerstaatlichen Recht die erforderlichen Maßnahmen, um von Finanzinstitutionen, die seiner Hoheitsgewalt unterliegen, zu verlangen, dass sie die Identität von Kundinnen und Kunden überprüfen, angemessene Schritte unternehmen, um die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer von auf Großkonten (high-value accounts) eingezahlten Geldern festzustellen, und Konten verstärkt überprüfen, die von Personen, die mit herausragenden öffentlichen Aufgaben betraut sind oder waren, oder deren Familienangehörigen und engen Partnern oder für diese beantragt oder unterhalten werden.
一、在不影响本公约第十四条的情况下,各缔约国均应
根据本国法律采取必要的措施,以要求其管辖范围内的金融机构核实客户身份,采取合理步骤确定存入大额账户的资金的实际受益人身份,并对正在或者曾经担任重要公职的个人及其家庭成员和与其关系密切的人或者这些人的代理人所要求开立或者保持的账户进行强化审查。