2.Diesen Schriftstücken ist erforderlichenfalls eine Übersetzung in die Amtssprache oder in eine der Amtssprachen des betreffenden Staates beizufügen.
在必要时,送达的书应附有译成有关国家正语或正语之一的译。
3.Die Vereinten Nationen und die Kommission treffen Regelungen für den Austausch von Informationen, Veröffentlichungen und Schriftstücken von beiderseitigem Interesse.
联合国和委员会应安排交换相互攸关的信息、出版物和件。
4.Die in Absatz 1 Buchstabe c Ziffer i genannte Zustellung gilt mit dem Eingang der Schriftstücke beim Außenministerium als bewirkt.
以第1款(c)㈠项所指的方送达诉讼书时,外交部收到该项书即视为该项书已送达。
5.Eine solche Vereinbarung kann nur durch eine Vereinbarung geändert werden, die in einem vom Schuldner unterzeichneten Schriftstück enthalten ist.
此种协议只经债务人签署的书面协议而修改。
6.Als hinreichender Nachweis einer Abtretung gilt unter anderem jedes von dem Zedenten ausgestellte Schriftstück, das besagt, dass die Abtretung stattgefunden hat.
转让的充分据包括但不限于由转让人签发并指明转让确已发生的任何书面件。
7.Ersuchen werden schriftlich oder, wenn möglich, mit jedem Mittel, das ein Schriftstück erzeugen kann, in einer für den ersuchten Vertragsstaat annehmbaren Sprache gefertigt, unter Bedingungen, die diesem Vertragsstaat die Feststellung der Echtheit erlauben.
8.Der Schuldner kann mit dem Zedenten in einem vom Schuldner unterzeichneten Schriftstück vereinbaren, dem Zessionar keine Einwendungen oder Aufrechnungsrechte entgegenzuhalten, die er nach Artikel 18 geltend machen könnte.
债务人可与转让人以债务人签署的书面件议定,不向受让人提出依照第18条规定可提出的抗辩和抵消权。
9.Ein öffentlich bekanntgemachtes Preis- und Leistungsverzeichnis eines Beförderers, ein Beförderungsdokument, ein elektronisches Beförderungsdokument oder ein vergleichbares Dokument ist kein Mengenvertrag nach Absatz 1; diese Schriftstücke können aber durch Bezugnahme als Vertragsbestimmungen in einen Mengenvertrag einbezogen werden.
10.Ersuchen werden schriftlich oder, soweit möglich, mit jedem Mittel, mit dem ein Schriftstück erzeugt werden kann, in einer für den ersuchten Vertragsstaat annehmbaren Sprache und in einer Weise gestellt, die diesem Vertragsstaat die Feststellung der Echtheit erlaubt.
11.Nachdem dem Schuldner die Abtretungsanzeige zugegangen ist, kann er vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 nur durch Zahlung an den Zessionar befreiend leisten oder, sofern er in der Abtretungsanzeige oder danach vom Zessionar in einem dem Schuldner zugegangenen Schriftstück anderweitig angewiesen wird, nach Maßgabe dieser Anweisungen.