16.Der Vertragsstaat, in dem der Verdächtige strafrechtlich verfolgt wird, teilt nach seinem innerstaatlichen Recht oder nach den anwendbaren Verfahren den Ausgang des Verfahrens dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mit; dieser unterrichtet die anderen Vertragsstaaten.
起诉犯罪嫌疑人的缔约国应按照其国内法或适用
序, 将诉讼的最终结果通知联合国秘书长, 由其将此项资料分送其他缔约国。