2.Unter Betonung der Notwendigkeit vertrauensbildender Maßnahmen fordert der Sicherheitsrat die Parteien auf, alle verbleibenden Kriegsgefangenen bedingungslos und ohne weiteren Verzug unter der Schirmherrschaft des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) freizulassen und zurückzuführen und alle anderen infolge des bewaffneten Konflikts inhaftierten Personen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und dem Abkommen von Algier freizulassen.