1.Das Verhalten eines jeden Staatsorgans ist als Handlung des Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, gleichviel ob das Organ Aufgaben der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt, der Rechtsprechung oder andere Aufgaben wahrnimmt, welche Stellung es innerhalb des Staatsaufbaus einnimmt und ob es sich um ein Organ der Zentralregierung oder einer Gebietseinheit des Staates handelt.
任国家机
,不论它行使立法、行政、司法
任
职能,不论它在国家的组织中具有
地位,也不论它作为该国中央政府机
领土单位的机
的特性,
行为应视为国际法所指的国家行为。