1.Das Verhalten eines jeden Staatsorgans ist als Handlung des Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, gleichviel ob das Organ Aufgaben der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt, der Rechtsprechung oder andere Aufgaben wahrnimmt, welche Stellung es innerhalb des Staatsaufbaus einnimmt und ob es sich um ein Organ der Zentralregierung oder einer Gebietseinheit des Staates handelt.
任何国家机关,它行使立法、行政、司法或任何其他职能,
它在国家的组
有何
地位,
它作为该国
央政府机关或一领土单位的机关的特性,其行为应视为国际法所指的国家行为。