1.Der Begriff "privatwirtschaftliches Rechtsgeschäft" schließt Investitionsangelegenheiten mit ein.
“商业交易”一词资事项。
2.Daneben kann die Förderung privatwirtschaftlicher Finanzinnovationen und öffentlich-privater Partnerschaften ebenfalls zur Stärkung der inländischen Finanzmärkte und zur Weiterentwicklung des inländischen Finanzsektors beitragen.
此外,促进私营金融机构创新和公私合作伙伴系也可以加深国内金融市场和进一步推动国内金融部门。
3.Die öffentliche Entwicklungshilfe kann für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche Aktivitäten entscheidend sein und so die Weichen für ein robustes Wachstum stellen.
官方援助对于帮助改善私营部门活动环境至重要,从而可导致有活力增长。
4.Auf der Ratstagung kamen Minister, Vertreter der Zivilgesellschaft und eine beispiellose Zahl großer privatwirtschaftlicher Unternehmen des Informations- und Kommunikationssektors zusammen, um darüber zu beraten, wie die digitale Kluft überbrückt werden könnte.
5.Absatz 1 findet keine Anwendung auf Kriegsschiffe und Flottenhilfsschiffe; ferner findet er keine Anwendung auf sonstige Schiffe, die einem Staat gehören oder von ihm eingesetzt werden und die zum gegebenen Zeitpunkt ausschließlich zu nicht privatwirtschaftlichen staatlichen Zwecken benutzt werden.
第1款不适用于军舰或辅助舰艇,也不适用于一国拥有或经营、专门用于政府非商业性活动其他船舶。
6.Die Sachverständigengruppe fordert außerdem, dass der Generalsekretär eine Strategie für weltweite logistische Unterstützung ausarbeitet, in der die Lagerung von Ausrüstungsreserven sowie Dauerverträge mit privatwirtschaftlichen Lieferanten über die Bereitstellung von gängigen Gütern und Dienstleistungen geregelt sind, und der Generalversammlung zur Genehmigung vorlegt.
7.Die Entwicklung von Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit wirksam gewährleisten, der Aufbau staatlicher Kapazität für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die Schaffung der Grundlagen für eine starke Finanzverwaltung und die Unterstützung privatwirtschaftlicher Aktivität - das sind Prozesse, die in der Regel erheblich länger dauern als ein durchschnittlicher Friedenssicherungseinsatz.
8.Absatz 3 findet keine Anwendung auf Ladung, die an Bord der in Absatz 2 genannten Schiffe befördert wird; ferner findet er keine Anwendung auf Ladung, die einem Staat gehört und die ausschließlich zu nicht privatwirtschaftlichen staatlichen Zwecken benutzt wird oder für eine solche Nutzung bestimmt ist.
9.Wird in einem Verfahren eine Frage aufgeworfen, die sich auf die staatliche und nicht privatwirtschaftliche Zweckbestimmung eines einem Staat gehörenden oder von ihm eingesetzten Schiffes beziehungsweise einer einem Staat gehörenden Ladung bezieht, so dient eine dem Gericht vorgelegte, von einem diplomatischen Vertreter oder einer anderen zuständigen Behörde dieses Staates unterzeichnete Bescheinigung als Nachweis der Zweckbestimmung dieses Schiffes beziehungsweise dieser Ladung.
10.Sofern die betreffenden Staaten nichts anderes vereinbart haben, kann sich ein Staat, dem ein Schiff gehört oder der es einsetzt, vor einem sonst zuständigen Gericht eines anderen Staates nicht auf Immunität von der Gerichtsbarkeit in einem Verfahren berufen, das sich auf den Einsatz dieses Schiffes bezieht, wenn das Schiff zum Zeitpunkt der Entstehung des Klagegrunds zu anderen als nicht privatwirtschaftlichen staatlichen Zwecken benutzt wurde.
11.Sofern die betreffenden Staaten nichts anderes vereinbart haben, kann sich ein Staat vor einem sonst zuständigen Gericht eines anderen Staates nicht auf Immunität von der Gerichtsbarkeit in einem Verfahren berufen, das sich auf die Beförderung von Ladung an Bord eines diesem Staat gehörenden oder von ihm eingesetzten Schiffes bezieht, wenn das Schiff zum Zeitpunkt der Entstehung des Klagegrunds zu anderen als nicht privatwirtschaftlichen staatlichen Zwecken benutzt wurde.
12.Bei der Feststellung, ob es sich bei einem Vertrag oder Rechtsgeschäft um ein "privatwirtschaftliches Rechtsgeschäft" im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe c handelt, soll in erster Linie auf die Natur des Vertrags oder Rechtsgeschäfts abgestellt werden; dessen Zweck soll aber ebenfalls berücksichtigt werden, wenn die an dem Vertrag oder Rechtsgeschäft beteiligten Parteien dies vereinbart haben oder wenn in der Praxis des Gerichtsstaats dieser Zweck für die Feststellung der nicht privatwirtschaftlichen Natur des Vertrags oder Rechtsgeschäfts von Bedeutung ist.